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Was sind ZiviltechnikerInnen?
ZiviltechnikerInnen sind lt. § 292 der Zivilprozessordnung mit öffentlichem Glauben versehene Personen, sie sind berechtigt Auftraggeber vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts zu vertreten
.

Ihr Tätigkeitsumfang ist vielseitig, sie sind unabhängig und erbringen ihre Leistungen auf Basis ihrer qualifizierten akademischen und anspruchsvollen ZT-Ausbildung

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. Darüber hinaus verstehen sie ihr hohes fachliches und materienrechtliches Wissen optimal einzusetzen, um die bestmögliche Planungsqualität zu erbringen.

ZiviltechnikerInnen sind Garanten für die Sicherung der Lebensqualität der Menschen in vielen Bereichen des Alltags.