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Wirtschaftsmediation
ZiviltechnikerInnen sind gemäß § 4 ZTG auf dem gesamten ihrer Befugnis umfassten Fachgebiet zur Erbringung von mediativen Leistungen berechtigt
. Die DAVINCI ZT GmbH unterstützt bei einer außergerichtlichen Schlichtung von Konflikten mit technischem Hintergrund
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Mit der Unterstützung eines neutralen Mediators wird ein Ergebnis erzielt, das optimal auf geschäftliche und persönliche Interessen ausgerichtet ist
. Dieses wird in einer Vereinbarung festgehalten, von allen Beteiligten unterschrieben und ist rechtlich bindend
.
Vorteile:
- Verfahrensbeschleunigung
- erheblich reduzierte Verfahrenskosten
- ein tragbarer Konsens als Ergebnis
- Wiederherstellung der geschäftlichen Vertrauensbasis
Denn Rechtssicherheit und Vertrauen sind Ziel jeder neuen Gestaltung von Geschäftsbeziehungen.